Über uns

Aktuelle Vorstandschaft

Vordere Reihe von links:

Gloria SetanSchatzmeisterin
Josef BüchelerVorstand / Künstlerischer Leiter
Andreas GöppertVorstand / Künstler- und Mitglieder-Koordination
Marion GerlichBeisitzerin (ruhendes Mandat)
Michael GerlichBeisitzer

Hintere Reihe von links:

Klaus StorzTechnischer Leiter
Josef SchuldisVorstand / Digitalisierung & Weiterentwicklung
Peter KommerBeisitzer
Michael GrimmKommunikation / Sponsoren

SATZUNG UND VEREINSZIELE

§ 1 Name, Sitz und Eintragung

Der Verein führt den Namen „KUNSTdünger“, hat seinen Sitz in Rottweil-Hausen und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Nach der Eintragung lautet der Name des Vereins „KUNSTdünger e.V.“.

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die ausschliessliche und unmittelbare Förderung der zeitgenössischen Kunst in Rottweil-Hausen. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Betreuung und Gestaltung des Skulpturenfelds im Baugebiet „Brühl Nord“ in Rottweil-Hausen verwirklicht.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

§ 4 Ende der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Verein ist jeweils zum Jahresende möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluß beschließt die Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge ist es ausdrücklich gestattet, dass zwischen natürlichen und juristischen Personen differenziert wird.

§ 6 wurde im April 2009 geändert: (Auszug)

Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Vorständen, den sogenannten Ressortleitern, die gleichberechtigt und einzelvertretungsberechtigt die Geschäfte des Vereins führen und den Verein vertreten und den Ausschuss.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt.

§ 7 bis § 11 werden wegen Umfang nicht erwähnt. Sie können die Satzung zur Einsicht beim Vorstand anfordern.

Mitglied werden

Wir freuen uns sehr über neue Mitglieder, die unsere Arbeit im Verein unterstützen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!